Es handelt sich hier um ein gut geschnittenes Gewerbegrundstück am Ortsrand von Seeshaupt am Starnberger See.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes mit folgenden Vorgaben:
Auszug aus dem Bebauungsplan:
".... Eingeschränkte Gewerbegebiete (Planzeichen GEe): Gemäß § 8 Abs. 2 i.V. mit § 1 Abs. 5 bis 9 BauNVO sind in den gemäß Planzeichen gekennzeichneten Bereichen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes sind Einzelhandelsbetriebe, Läden und sonstige Verkaufs- und Ausstellungsflächen unzulässig. Ausgenommen hiervon sind Verkaufsflächen, die in einem funktionalen Zusammenhang mit dem auf demselben Grundstück ansässigen (Handwerks-)Betrieb stehen. Derartige Verkaufsflächen müssen der Gewerbenutzung des Betriebes untergeordnet sein...."
Die GRZ ist mit 0,5 angegeben und die Genehmigung einer Betriebsleiterwohnung (ca. 100 qm Wohnfläche) wurde von der Gemeinde befürwortet.
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Das Grundstück liegt in einer privilegierten Lage, in nur ca. 1,5 km Entfernung zum Starnberger See, aber hier ist vor allem die gute Verkehrsanbindung interessant. Das Grundstück ist sowohl mit der Bahn als auch mit dem Lkw gut erreichbar. Es befindet sich in unmittelbarer Nähe zur Bahnstation mit direkter Anbindung nach München - den Hauptbahnhof in München erreicht man in ca. 50 Minuten. Die Autobahn A95 liegt in nur ca. 6 km Entfernung.
Bitte beziehen Sie sich bei Ihrer Kontaktaufnahme auf immobilien.augsburger-allgemeine.de, Objekt 359437 - vielen Dank!